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   BFH, 15.12.1972 - VI R 290/69   

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https://dejure.org/1972,1225
BFH, 15.12.1972 - VI R 290/69 (https://dejure.org/1972,1225)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1972 - VI R 290/69 (https://dejure.org/1972,1225)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1972 - VI R 290/69 (https://dejure.org/1972,1225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sparratenvertrag - Sparprämie - Rechtzeitige Leistung - Treu und Glauben - Nachholungfrist - Höhe der Jahres-Prämie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 60
  • DB 1973, 555
  • BStBl II 1973, 378
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.08.1967 - VI R 176/67

    Prämienbegünsigung rückwirkend geleisteter Sparraten bei ausdrücklicher

    Auszug aus BFH, 15.12.1972 - VI R 290/69
    Dieser durch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes geförderten Ansicht entspricht es, wenn der BFH die Gewährung der Prämien als einen internen Akt des FA bezeichnet hat, auf den die Vorschriften der Reichsabgabenordnung keine Anwendung finden (Urteil vom 18. August 1967 VIR 176/67, BFHE 89, 554, BStBl III 1967, 737).

    Nur nachträglich festgestellte Tatsachen, die den Voraussetzungen des § 1 SparPG zuwiderlaufen, berechtigen nach dem BFH-Urteil VI R 176/67 das FA, "seine Vorentscheidung rückgängig (zu) machen".

    Mit dem BFH-Urteil VI R 176/67 ist davon auszugehen, daß es dieselben Gründe sind, die auch eine Ablehnung der Gewährung der Prämien rechtfertigen würden.

  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Auszug aus BFH, 15.12.1972 - VI R 290/69
    Die in § 1 Abs. 2 SparPG enthaltene Wendung, daß die dort bezeichneten Sparbeiträge nur als Sparbeiträge "nach Maßgabe einer Rechtsverordnung" gelten, genügt, wie das FG zutreffend festgestellt hat, den Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß und an die Voraussehbarkeit der zu erwartenden Regelung nicht (Beschluß des BVerfG vom 30. Januar 1968 2 BvL 15/65 Abschn. C, BStBl II 1968, 296).
  • BFH, 08.03.1967 - VI 62/64
    Auszug aus BFH, 15.12.1972 - VI R 290/69
    Die Steuergerichte sind aber an die Rechtsauslegung der Bundesregierung nicht gebunden, sondern müssen das Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG selbst auslegen (BFH-Urteil vom 8. März 1967 VI 62/64, BFHE 88, 225, BStBl III 1967, 353).
  • BFH, 09.11.1976 - VI R 148/74
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 15. Dezember 1972 VI R 290/69 (BFHE 108, 60 , BStBl II 1973, 378 ) ausgesprochen, daß bereits der zunächst ergehenden Entscheidung über die Gewährung der Prämie nach § 3 SparPG durch das FA eine Bindungswirkung zukommt.
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